



1. Vorsteuererstattung 2009 aus EU-Mitgliedsstaaten bis 30.09.2010
2. Herabsetzung der laufenden Steuer-Vorauszahlungen bis 30.09.2010
3. Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 beim Firmenbuch
4. Anspruchverzinsung ab 01.10.2010Österreichische Unternehmer können Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten in elektronischer Form über das eigene Finanzamt mittels FinanzOnline an den Erstattungsmitgliedstaat richten. Der Antrag auf Vorsteuererstattung für das Kalenderjahr 2009 ist bis spätestens 30.9.2010 einzubringen. Eine EU-Initiative sieht vor, dass diese Frist einmalig verlängert wird, allerdings bleibt die diesbezügliche Beschlussfassung abzuwarten. Sie gilt dann automatisch für alle Mitgliedstaaten.
Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2010 kann letztmalig bis 30.9.2010 gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2010 angeschlossen werden.
Grundsätzlich sind alle Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen, mit Ausnahme von (offenlegungspflichtigen) Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten haben. Für den Regelbilanzstichtag 31.12. 2009 endet die Frist mit 30.9.2010 (siehe dazu Klifo-Beitrag Ausgabe 3/2010).
Ab 1.10.2010 werden für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2009 Anspruchszinsen (derzeit 2,38%) verrechnet. Wer für 2009 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen im Wege einer freiwilligen Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter 50 € werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Hinweis: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral (Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei).