



1. Tipps zum Jahresende
2. Änderungen der EinkommensteuerAlle Neuerungen zur Einkommensteuer lesen Sie hier.
3. Änderungen der KörperschaftsteuerDie Neuerungen zur Körperschaftsteuer finden Sie in diesem Abschnitt.
4. Änderungen im UmgründungssteuergesetzWelche Änderungen das Umgründungssteuergesetz mit sich bringt, lesen Sie hier.
5. Sonstige steuerliche AbgabenVon der Bankenabgabe über die Flugticketabgabe bis zur Versicherungssteuer informieren wir Sie in diesem Abschnitt.
6. Änderungen der FamilienbeihilfeDas Budget sieht auch hier Änderungen vor. Wie diese aussehen, können Sie hier nachlesen.
7. Änderungen im UGB, im Privatstiftungsgesetz und bei GerichtsgebührenDarüber erfahren Sie nachstehend mehr.
8. SteuersplitterAuch die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer sind von den Änderungen betroffen.
9. Änderungen bei Lohnsteuer und SozialversicherungWas sich bei Lohnsteuer ändert und die neuen Höchstbeitragsgrundlagen lesen Sie hier.
Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung bei Kapitalanlagen (Wertpapier-KESt neu)
Derzeit werden laufende Erträge aus Kapitalvermögen mit 25% Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sind im Privatbereich innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nach geltender Rechtslage voll steuerpflichtig (bis zu 50% Einkommensteuer), danach zur Gänze steuerfrei.
Ab 1. Oktober 2011 werden auch alle Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen und Derivaten generell mit 25% KESt besteuert. Die neue Steuer wird – wenn die Kapitalanlagen im Depot bei einer österreichischen Bank liegen – analog zur KESt auf Zinsen von den Banken eingehoben und an den Fiskus abgeführt. Befinden sich die Kapitalanlagen nicht bei einer österreichischen Bank, müssen die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung deklariert und bei der Steuerveranlagung mit 25% besteuert werden.
Die neuen Besteuerungsgrundsätze gelten sowohl für Kapitalanlagen im Privatvermögen natürlicher Personen als auch für (außerbetriebliche) Kapitalanlagen von Körperschaften (z.B. Vereine) und für Privatstiftungen. Ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind alle Körperschaften, die aufgrund ihrer Rechtsform buchführungspflichtig sind (wie GmbH, AG), da alle
Veräußerungsgewinne als betriebliche Einkünfte voll körperschaftsteuerpflichtig
sind.
Betroffene Wertpapiere
Die neue Steuerpflicht für realisierte Wertsteigerungen soll nur für neu angeschaffte Kapitalanlagen gelten und zwar: bei Anteilen an Kapitalgesellschaften und Investmentfonds für Anschaffungen nach dem 31.12.2010 sowie bei allen anderen Kapitalanlagen für Anschaffungen nach dem 30.9.2011. Alle bis 31.12.2010 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle bis 30.9.2011 erworbenen Anleihen und Derivate können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden! Dies gilt auch, wenn diese Kapitalanlagen in Zukunft unentgeltlich übertragen.
Ermittlung des Veräußerungsgewinnes
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn wird als Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten errechnet, wobei Anschaffungsnebenkosten wie Bankspesen beim Kauf nicht berücksichtigt werden. Auch allfällige Werbungskosten wie beispielsweise Depotgebühren dürfen nicht abgesetzt werden. Werden Wertpapiere aus dem Depot entnommen, kommt dies grundsätzlich einer Veräußerung gleich und löst die 25%ige Besteuerung des bis dahin erzielten Wertzuwachses aus. Eine Besteuerung unterbleibt nur dann, wenn bestimmte Meldepflichten erfüllt werden.
Verlustausgleich
Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können innerhalb eines Kalenderjahres mit laufenden Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anleihen, Investmentfonds und Derivaten ausgeglichen werden. Es können daher z.B. Kursverluste aus Aktien, Anleihen oder Derivaten mit Dividendenerträgen, Anleihezinsen oder Kursgewinnen aus Aktien, Anleihen oder Derivaten ausgeglichen werden, nicht jedoch mit Zinsen aus Bankguthaben und Sparbüchern! Zur Durchführung des Verlustausgleichs muss eine Steuerveranlagung beantragt werden (Verlustausgleichsoption), bei der die zu viel bezahlte KESt vom Finanzamt rückerstattet wird. Ergeben die zusammengefassten Kapitaleinkünfte insgesamt einen Verlust, so darf dieser nicht mit anderen Einkünften (z.B. Lohneinkünften oder Einkünften als Einzelunternehmer) ausgeglichen und auch nicht in zukünftige Perioden vorgetragen werden. Der Ausschluss eines Verlustvortrags wird von vielen Experten als verfassungswidrig angesehen.
Besteuerung von Investmentfonds
Da bei Investmentfonds, die bei einer inländischen Bank gehalten werden die Besteuerung vom Fonds selbst bzw. der Depotbank vorgenommen wird, muss sich der Anleger in diesem Fall mit den komplizierten Bestimmungen nicht selbst auseinandersetzen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Besonderheiten im betrieblichen Bereich
Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung gilt grundsätzlich auch im betrieblichen Bereich von einkommensteuerpflichtigen Unternehmern. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
Regelbesteuerungsoption
Alternativ zur Besteuerung aller Kapitaleinkünfte mit 25% kann durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung ein Antrag auf Regelbesteuerung, d.h. zur Versteuerung mit dem allgemeinen Steuertarif, gestellt werden. Die Sinnhaftigkeit eines Regelbesteuerungsantrages muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Dies macht nur dann Sinn, wenn neben den Kapitaleinkünften noch Abzugsposten, wie etwa außergewöhnliche Belastungen oder, geltend gemacht werden können. Werbungs- und Anschaffungsnebenkosten sind auch bei der Regelbesteuerungsoption nicht absetzbar.
Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung tritt mit 1.10.2011 in Kraft und ist auf ab 1.1.2011 erworbene Aktien bzw. Fonds sowie auf ab 1.10.2011 erworbene sonstige Kapitalanlagen anzuwenden. Bis 30.9.2011 bleiben die Bestimmungen über Spekulationsgeschäfte (bis zu 50% Einkommensteuer bei Veräußerung innerhalb eines Jahres) bzw. über die Veräußerung von bestimmten Beteiligungen iSd § 31 EStG (halber Einkommensteuersatz bei Veräußerung von Kapitalanteilen ab 1%) weiterhin anwendbar.
Veräußerung von ab 1%igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 31 EStG)
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, bei denen der Veräußerer in den letzten 5 Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt mit mindestens 1% beteiligt gewesen ist, sind auch nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist mit dem halben Durchschnittssteuersatz steuerpflichtig. Gewinne aus der Veräußerung solcher Beteiligungen werden ab 1.10.2011 ebenfalls in das System der neuen Vermögenszuwachsbesteuerung integriert und mit 25% besteuert. Dies soll auch für alle zum 30.9.2011 noch steuerhängigen Beteiligungen gelten.
Sonstige Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen
Änderungen der steuerlichen Forschungsförderung
Die bisherigen Forschungsfreibeträge können letztmalig für das Kalenderjahr 2010 bzw. Wirtschaftsjahr 2010/11 geltend gemacht werden. Zum Ausgleich dafür wird die bisherige Forschungsprämie von 8% auf 10% erhöht. Die Forschungsprämie kann für alle Aufwendungen (Ausgaben) eigenbetrieblicher Forschung und für Auftragsforschung (Obergrenze: Aufwendungen bzw. Ausgaben bis 100.000 Euro pro Wirtschaftsjahr) geltend gemacht werden. Die Forschung muss künftig in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte stattfinden.
Erhöhung des Pendlerpauschales um 10%
Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird das Pendlerpauschale ab 2011 wie folgt erhöht (jeweils für die einfache Wegstrecke):
Kleines Pendlerpauschale
20 bis 40 km: 696 Euro
40 bis 60 km: 1.356 Euro
über 60 km: 2.016 Euro
Großes Pendlerpauschale
2 bis 20 km: 372 Euro
20 bis 40 km: 1.476 Euro
40 bis 60 km: 2.568 Euro
über 60 km: 3.672 Euro
Der Pendlerzuschlag (für Arbeitnehmer/innen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt) wird von bisher 240 Euro auf 251 Euro erhöht. Das amtliche Kilometergeld bleibt bei 0,42 Euro. Für Motorräder gilt ab 2011 ein einheitliches Kilometergeld von 0,24 Euro. Das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken wird ersatzlos gestrichen.
Sonstige Änderungen zur Einkommensteuer
Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag
Alleinverdienern ohne Kind steht ab 2011 kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu. Als Ausgleich wird bei Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von 400 Euro auf 764 Euro angehoben, wenn die steuerpflichtigen Pensionsbezüge höchstens 13.100 Euro p.a. betragen und das Einkommen des Ehepartners 2.200 Euro nicht übersteigt. Durch eine Änderung bei den außergewöhnlichen Belastungen soll sichergestellt werden, dass für den Ehepartner weiterhin Mehraufwendungen aus einer Behinderung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden können, vorausgesetzt das Einkommen des Ehepartners übersteigt 6.000 Euro nicht.
Sonderausgaben
Jobticket
Arbeitnehmer/innen, die grundsätzlich Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, können ab 2011 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen.
Vermietung und Verpachtung
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich die Verweigerung des Verlustvortrages bei Vermietungseinkünften als verfassungswidrig erkannt. Mit dem BBG 2011 wird aber nicht der Verlustvortrag auf außerbetriebliche Einkünfte ausgedehnt, sondern für Vermietungseinkünfte eine neue Verteilungsmöglichkeit für außergewöhnliche Ausgaben auf 10 Jahre eingeführt. Damit soll erreicht werden, dass Verluste aus der Vermietungstätigkeit auch ohne Verlustvortrag nicht verloren gehen können. Die Verteilung auf 10 Jahre kann auch bereits bei der Veranlagung 2010 beantragt werden.
KESt Befreiung für Dividenden ab 10%
Dividendenzahlungen an eine inländische Kapitalgesellschaft waren bisher nur ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% von der KESt befreit. Ab 1.10.2011 wird die Beteiligungsgrenze auf 10% gesenkt. Die KESt-Befreiung gilt auch bei mittelbar (z.B. über eine Personengesellschaft) gehaltenen Beteiligungen.
Besteuerungsvorbehalt für hybride Finanzierungsinstrumente
Auslandsdividenden sollen ab 2011 in Österreich nur dann steuerfrei sein, wenn die Dividendenzahlungen im Ausland steuerlich nicht abzugsfähig sind. Damit soll verhindert werden, dass beim Einsatz „hybrider Finanzierungsinstrumente“ (wie z.B. Substanzgenussrechte) Beteiligungserträge in Österreich als Dividenden steuerfrei gestellt werden, im Ausland aber als Fremdfinanzierungskosten abzugsfähig sind (z.B. weil Substanzgenussrechte als Fremdkapital gewertet werden).
Einschränkung des Zinsenabzugs bei Beteiligungserwerb im Konzern
Wenn eine österreichische Kapitalgesellschaft eine Kapitalbeteiligung von einem Konzernunternehmen oder einem beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erwirbt und diesen Erwerb durch einen Kredit finanziert, sind für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2011 beginnen, die Fremdkapitalzinsen nicht mehr steuerlich absetzbar. Dies gilt ab 2011 auch für alle derartigen Transaktionen vor dem 1.1.2011. Ob diese faktische Rückwirkung verfassungsrechtlich hält, wird der VfGH zu klären haben. Die Regierung erwartet sich aus dieser Einschränkung ein zusätzliches KöSt-Aufkommen von über 200 Mio. Euro.
Erfreulicherweise wird in diesem Zusammenhang klargestellt, dass für eine fremdfinanzierte Kapitalerhöhung oder einen Gesellschafterzuschuss an eine konzernzugehörige Gesellschaft die Zinsen weiterhin abzugsfähig bleiben, wenn diese Maßnahmen in keinem Zusammenhang mit einer Beteiligungsveräußerung im Konzern stehen.
Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen
Der Zwischensteuersatz wird ab der Veranlagung 2011 auf 25% (= KESt-Satz) angehoben. Ab 2011 unterliegen auch alle Wertsteigerungen bei Kapitalanlagen, soweit sie von der neuen Vermögenszuwachsteuer erfasst werden, der erhöhten Zwischensteuer von 25%. Auch die auf 25% erhöhte Zwischensteuer wird wie bisher nur insoweit erhoben, als nicht im selben Jahr KESt-pflichtige Zuwendungen an Begünstigte getätigt werden.
Steuerpflicht für Liegenschaftsveräußerungen bei Privatstiftungen
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind in Stiftungen – wie auch beim Stifter selbst – derzeit nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wenn einer der (Zu-)Stifter eine juristische Person ist, werden Veräußerungsgewinne aus Liegenschaften ab 2011 generell mit 25 % Körperschaftsteuer besteuert. Diese Regelung ist nicht nur für neu zugewendete Grundstücke anzuwenden, sondern gilt auch für alle zum 31.12.2010 noch in der 10-jährigen Spekulationsfrist befindlichen und damit steuerhängigen Grundstücke.
Die bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft vorgesehene Ausschüttungsfiktion, durch welche die Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne sichergestellt werden soll, berücksichtigt in Hinkunft auch die Auswirkungen von Vor-Umgründungen (ab Stichtag 1.1.2008). Anzuwenden ist die Neuregelung auf Umwandlungen, die nach dem 31.12.2010 beschlossen werden.
Bankenabgabe
Damit sollen Banken einen Beitrag von rd. 500 Mio. Euro zur Budgetsanierung leisten. Die Steuer ist nach Größe der Bank gestaffelt und belastet vor allem Großbanken. Sie ist ab einer Bilanzsumme von mehr als einer Mrd. Euro zu bezahlen, der Steuersatz beträgt 0,055%. Ab 20 Mrd. Euro steigt der Steuersatz auf 0,085%. Zusätzlich soll vom Geschäftsvolumen für Derivate eine Abgabe von 0,013% eingehoben werden.
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr
Die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr für Verträge ab 1.1.2011 wird abgeschafft, was den Finanzminister 150 Mio. Euro pro Jahr kosten wird. Damit entfällt künftig auch die Gebührenpflicht für Gesellschafterdarlehen und -kredite. Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (z.B. Bürgschaften, Hypothekarverschreibungen, Zessionen) zu Darlehens- und Kreditverträgen bleiben weiterhin gebührenfrei.
Flugticketabgabe
Für alle Abflüge von einem österreichischen Flughafen gilt ab 1.4.2011 eine Flugabgabe für ab 1.1.2011 gekaufte Tickets. Für Kurzstreckenflüge (z.B. Inland, Europa, Nordafrika, Russland) werden 8 Euro, für Mittelstreckenflüge (z.B. Afrika) 20 Euro und für Langstreckenflüge 35 Euro pro Ticket eingehoben. Steuerschuldner ist der Luftfahrzeughalter. Ausländische Luftfahrzeughalter ohne Sitz oder Betriebsstätte in Österreich müssen einen Fiskalvertreter bestellen.
Mineralölsteuer (MöSt)
Die MöSt wird um einen CO2-Zuschlag von 20 Euro pro Tonne erhöht. Das ergibt eine Anhebung um 5 Cent (6 Cent inkl. USt.) pro Liter Diesel und 4 Cent (4,8 Cent inkl. USt.) pro Liter Benzin. Zur Entlastung der Spediteure wird die Kfz-Steuer um rund 40% gesenkt.
Senkung der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kfz-Steuer soll ab 1.1.2011 für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht gesenkt werden:
Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Für Neuwagen mit hohem Schadstoffausstoß (über 160g CO2) erhöht sich der Zuschlag von 1.3.2011 bis 31.12.2012 wie folgt:
Ab 1.1.2013 werden die Schadstoffausstoßgrenzen um je 10 g/km gesenkt, sodass die oben angeführten CO2-Zuschläge bereits bei den Grenzen von 150/170/210 g/km eingehoben werden.
Abschaffung Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen
Die teilweise Rückvergütung der bezahlten Energieabgaben für energieintensive Unternehmen wird ab 1.1.2011 auf Produktionsunternehmen eingeschränkt, sofern die EU-Kommission dieser Maßnahme zustimmt. Der VfGH hat die Einschränkung auf Produktionsbetriebe bereits als zulässig erachtet.
Umsatzsteuer
Reinigungsleistungen werden ab 1.1.2011 in das Reverse-Charge-System für Bauleistungen einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber (Leistungsempfänger) selbst ein Bauunternehmer ist, also seinerseits mit der Erbringung von Bau- bzw. Reinigungsleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bau- bzw. Reinigungsleistungen erbringt.
Versicherungssteuer
Für ab 1.1.2011 abgeschlossene Kapitalversicherungsverträge mit Einmalerlag wird die Versicherungssteuer von 11% auf 4% reduziert, wenn sie eine Höchstlaufzeit von mindestens 15 Jahren (bisher 10 Jahre) haben. Die bisherige Steuerbefreiung für die Übertragung des Deckungserfordernisses an eine Pensionskasse entfällt.
Die allgemeine Altersgrenze wird ab 1.7.2011 auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt. Bei Studien mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semestern (z.B. Medizin, Technik) gilt als Altersgrenze das vollendete 25. Lebensjahr, wenn das Studium spätestens mit 19 Jahren begonnen wurde. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Personen, die vor Beginn des Studiums eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei bestimmten gemeinnützigen Organisationen ausgeübt haben.
Rigorose Bestrafung bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch!
Angesichts der geringen Bereitschaft vieler Kapitalgesellschaften, die gesetzlich normierten Offenlegungspflichten zu erfüllen, sieht das BBG 2011 für diesbezügliche Verstöße künftig rigorose Strafen vor:
Die neuen Zwangsstrafbestimmungen treten zwar mit 1.1.2011 in Kraft, in der Vergangenheit unterlassene Offenlegungen können aber noch bis 28.2.2011 straffrei nachgeholt und damit saniert werden.
Wichtige Änderungen im Privatstiftungsgesetz
Wichtige Änderungen im Gerichtsgebührengesetz
Umsatzsteuer: Neuer Leistungsort bei Seminaren und Kongressen
Umsatzsteuer: Neue UVA- und Jahreserklärungsgrenzen ab 2011
Ab 1.1.2011 gelten für Unternehmer folgende neuen Grenzen:
Grunderwerbsteuer: Missbrauch bei treuhändiger Zurückbehaltung eines 1%-Anteils?
Bei einer Gesellschaft, die inländische Grundstücke besitzt, liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Vereinigung aller Anteile in einer Hand auch dann vor, wenn zwar nur 99 % der Anteile auf den Käufer übertragen werden, der Verkäufer sich aber einen Zwerganteil von 1 % zurückbehält, dies allerdings nur treuhändig für den Käufer, der daher zu 100% wirtschaftlicher Eigentümer wird. Der Fall liegt derzeit beim VwGH, weshalb noch nicht das letzte Wort in dieser Sache gesprochen ist – von derartigen Treuhandkonstruktionen sollte man bis zum Ergehen der klärenden VwGH-Entscheidung Abstand nehmen.
Fiktion einer Nettolohnvereinbarung
Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt das ausbezahlte Entgelt ab 1.1.2011 immer als Nettoentgelt. Für die Berechnung der allenfalls nachzuzahlenden Lohnabgaben muss auf ein entsprechend höheres Bruttoentgelt hochgerechnet werden. Wird bei Beschäftigung einer Person im Rahmen eines Werkvertrages das Beschäftigungsverhältnis anlässlich einer Prüfung als Dienstverhältnis eingestuft, so wird eine Nettolohnvereinbarung dann nicht angenommen, wenn für die erhaltenen Bezüge die gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Finanzbehörde und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt wurden. Um die Nettolohnfiktion bei bestehenden Werkverträgen auszuschließen, sollten Unternehmer bei allen bestehenden Werkverträgen mit Einzelpersonen überprüfen, ob diese ihre Meldeverpflichtungen gegenüber Finanzbehörde und Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erfüllt haben.
Neuregelung der Auslandsmontage
Als Reaktion auf die Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung für bestimmte begünstigte Auslandstätigkeiten (z.B. Bauausführungen, Montagen etc.) mit Ablauf des Jahres 2010 durch den VfGH soll nunmehr mit dem BBG 2011 eine auf 2 Jahre befristete Übergangsregelung eingeführt werden. Im Kalenderjahr 2011 bzw 2012 sollen noch 66 % bzw 33 % der Bezüge für derartige begünstigte Auslandstätigkeiten steuerfrei bleiben. Die Befreiungsbestimmung wurde auf Arbeitgeber in der EU, EWR und Schweiz bzw. Drittstaaten-Arbeitgeber mit Betriebsstätten in diesen Ländern ausgeweitet.
Lohnnebenkosten für freie Dienstnehmer
Seit 1.1.2010 unterliegen freie Dienstverhältnisse auch den Lohnnebenkosten von rund 8%. Zur Bemessungsgrundlage zählen neben der Tätigkeitsvergütung und sonstigen Vergütungen auch Auslagenersätze und Fahrtkostenvergütungen. In einer Information des BMF zum Kommunalsteuergesetz wurde nun klargestellt, dass belegmäßig nachgewiesene Aufwendungen für Reisetickets bzw. Nächtigungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit einer beruflichen Reise nicht sind. Diese klarstellende Regelung gilt auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer.
Verteuerungen der Sozialversicherung durch das BBG 2011
Aktuelle Sozialversicherungswerte 2011
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2011.